Abrechnung der Kosten
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit eigenem Versorgungsauftrag (Kassensitz) kann ich grundsätzlich mit allen Krankenkassen (gesetzlich sowie privat) abrechnen.
Gesetzliche Krankenversicherungen: Als gesetzlich versicherte Person kommen keine eigenen Kosten auf Sie zu. Die Behandlungskosten werden i. d. R. vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch einfach Ihre Versichertenkarte mit!
Private Krankenversicherungen: Die Form der Kostenübernahme wird bei privaten Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach Ihren individuellen Bedingungen für eine Psychotherapie nach.
Selbstzahler: Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,0-facher Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht derzeit 120,65€ je Sitzung à 50 Minuten.
Einzeltherapie und Gruppentherapie
Ich biete sowohl Einzeltherapien, als auch Gruppentherapien sowie Kombinationstherapien (Einzel- und Gruppentherapie gemischt) an. Welches Setting auf Ihr Anliegen passt, besprechen wir in den Erstgesprächen und probatorischen Sitzungen gemeinsam!
Behandlungsspektrum
- Angststörungen
- Depressionen
- Notfall – Krise
- Persönlichkeitsstörung
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Stress – Burnout – Mobbing
- Trauer
- Trauma – Gewalt – Missbrauch
Mitgliedschaften
- bvvp – Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
- DPtV – Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
- Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V.
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg