Informationen

Abrechnung der Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen:

!NEWS: Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli 2024 möglich!

Private Krankenversicherungen: Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird allerdings unterschiedlich gehandhabt. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie sie nach den Bedingungen für eine Psychotherapie. Ihre private Krankenkasse kann Ihnen die ggf. erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können Sie gemeinsam mit mir gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen und durchführen. Das Honorar wird dabei in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen berechnet (GOP 861, 3,0-facher Satz = 120,65€ je Therapiestunde á 50 Minuten)

Selbstzahler: Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,0-facher Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht derzeit 120,65€ je Sitzung à 50 Minuten.

Behandlungsspektrum

  • Angst – Phobie
  • Depression
  • Notfall – Krise
  • Persönlichkeitsstörung
  • Psychosomatik
  • Schmerzen
  • Stress – Burnout – Mobbing
  • Trauer
  • Trauma – Gewalt – Missbrauch

Mitgliedschaften

  • bvvp – Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
  • DPtV – Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
  • Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V.
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg